Ratgeber: Immobilien
Immobilien richtig vererben und steuern optimieren
Immobilien vererben, sollte gut geplant sein. Daher lohnt es sich frühzeitig passende Informationen einzuholen und aktuelle, steuerliche Grundlagen zu kennen. Denn beim Nachlass kann auch die Steuerzahlung einen gewissen Anteil vom Vermögen beanspruchen.
Die Grundlagen: Die aktuellen Rahmenbedingungen beim Vererben von Immobilien
Wer heutzutage beim Vererben Steuern sparen will, sollte auch mit einer Schenkung zu Lebzeiten befassen. Denn im Gegensatz zum Erbe sind Schenkungen mitunter für Sie als Erblasser und Ihre Erben vorteilhaft.
Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, an wen Sie Ihre Immobilie vererben und welche individuellen Umstände vorherrschen. Zudem können bestimmte Konstellationen dafür sorgen, dass ein Erbe sehr kostspielig werden kann.
Gerade wenn das Erbe an verschiedene Familienangehörige vererbt wird, sollte der Verwandtschaftsgrad beachtet werden. Denn der steuerliche Freibetrag steigt mit der familiären Nähe zum Erblasser.
Das Vererben einer Immobilie verläuft in der Regel problemlos. Erblasser legen die Erben fest und somit kann im Vorfeld auch geprüft werden, welche Freibeträge für die Erben zur Verfügung stehen.
Zudem sollte im Vorfeld geprüft werden, ob auch eine Schenkung zu Lebzeiten infrage kommen kann.

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Freibeträge sind vom Familiengrad abhängig
Der jeweilige Freibetrag beim Vererben richtet sich nach Ihrem individuellen Familiengrad zum Erben. Während ein naher Verwandter einen relativ hohen Freibetrag nutzen darf, werden Erbschaften an entferntere Familienangehörige kostspieliger.
Die folgende Tabelle zu den Freibeträgen klärt Sie zum Thema auf.

Erben von Immobilien – an diese Besonderheiten sollten Sie denken
Der Zustand der Immobilie spielt eine entscheidende Rolle. So können auch ältere Gebäude eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Denken Sie also auch daran, dass das Erbe abgelehnt werden könnte. Dieser Fall kann zum Beispiel in Kraft treten, wenn Erben die Erbschaft ablehnen. Auch diesen Fall sollten Sie am besten frühzeitig abklären.
Tipps zum Vererben von Immobilien
Denken Sie an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und nutzen Sie die umfassenden Beratungsangebote bei eh.tax.
Grundsätzlich sollten Sie im Vorfeld folgende Fragen und Aspekte bedenken:
Testament
Mit einem Testament legen Sie fest, wer Ihre Immobilie erben soll. Oder Sie verschenken Ihr Eigenheim und regeln damit alles im Vorhinein.
Altersvorsorge
Denken Sie an Ihre Altersvorsorge: Erst wenn Sie ausreichend abgesichert sind, können Sie auch über eine Schenkung nachdenken.
Individuelle Beratung
Kommt in Ihrer individuellen Situation eine Erbschaft oder eine Schenkung infrage? eh.tax unterstützt Sie bei dieser Entscheidung mit umfassenden Informationen zu Ihrer individuellen Situation.
Vererben rechtzeitig planen – Die Erbfolge beachten
Grundsätzlich gilt beim Immobilien vererben, dass Pflichtteile laut Erbreihenfolge berücksichtigt werden müssen. Anspruch auf Ihren Pflichtanteil haben nach dem Ehepartner auch die Kinder bzw. Enkelkinder, sollten die Kinder bereits verstorben sein. Als Pflichtteil gilt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Mehr zum gesetzlichen Erbteil erfahren Sie in einem Beratungsgespräch.
Eike Heidemann – Steuerberater

Eike Heidemann – Steuerberater
Testament oder Erbvertrag – Rechtlichen Rahmen einhalten, wenn Sie Immobilien vererben wollen
Generell können Sie mit einem Testament auch ohne notarielle Unterstützung Ihre Immobilien vererben. Dennoch stellt das notariell beglaubigte Testament eine wichtige Absicherung dar. Falls Sie Ihr Testament fest entschlossen, selbst verfassen wollen, gilt es dennoch einige wichtige Grundregeln zu beachten.
Neben dem Testament steht auch ein Erbvertrag als denkbare Variante zur Verfügung.

In diesem Fall sollten Sie in jedem Fall einen Notar bzw. Fachanwalt hinzuziehen. Der Erbvertrag ist eine gute Lösung, wenn es keine gesetzlichen Grundlagen für ein Erbe gibt, zum Beispiel bei unverheirateten Paaren. Vielleicht überlegen Sie aber auch, ob eine Schenkung infrage kommt.
Mit dieser Varianten haben Sie die Möglichkeit, eine deutliche Steuerersparnis zu realisieren.
Verschenken oder vererben: Diese Vorteile bietet eine Schenkung zu Lebzeiten
Generell kann auch eine Schenkung Ihr Erbe regeln. Der größte Unterschied zwischen dem Verschenken und Vererben besteht darin, dass Sie bei einer Schenkung die Möglichkeit haben, die Freibeträge alle 10 Jahre auf ein Neues zu nutzen. Zudem haben Sie das beruhigende Gefühl, alles bereits geregelt zu haben. Dennoch sollte eine Schenkung nur in Erwägung gezogen werden, wenn die eigenen Vermögensverhältnisse ausreichend abgesichert sind und die vier Wände nicht doch später noch für den Eigenbedarf notwendig werden.
Ein entsprechender Schenkungsvertrag kann etwaige Unklarheiten zwischen den beteiligten Personen klären. Eine vertraglich abgesicherte Schenkung kann zum Beispiel den Nießbrauch regeln.
Immobilien Vererben mit eh.tax – Darauf kommt es an
Unabhängig davon für welche Variante Sie sich entscheiden. Eine Beratung mit Ihrem spezialisierten Steuerberater für Vermögen sorgt dafür, dass Sie Ihre Entscheidungen rechtlich ausreichend absichern. Zudem kann eine individuelle Beratung sichern, dass Sie unnötige Steuerzahlungen in jedem Fall vermeiden können. Vereinbaren Sie noch einen Termin und regeln Sie Ihr Erbe mit der notwendigen Voraussicht. Vertrauen Sie dabei auf Ihren seriösen Partner im Bereich Erbschaft und Vermögen. Wir beraten Sie gerne und sichern Ihre Erbschaftsplanung.
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