Steuerberater Erbschaftssteuer

Sie haben etwas geerbt, eine Schenkung erhalten oder möchten nach dem Erbe Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen?

Wir kümmern uns als Ihr persönlicher Steuerberater um die Erbschaftssteuererklärung und beraten Sie ausführlich.

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Wann benötigen Sie die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung?

Haben Sie etwas geerbt oder haben auch Sie vielleicht eine Schenkung erhalten? Oder möchten Sie vielleicht nach dem Erbe Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen?

Dann informieren Sie sich noch heute zu Ihren steuerrechtlichen Pflichten und Möglichkeiten, von Steuerbefreiungen zu profitieren.

Die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung sollten Sie auch anfertigen, wenn Sie Ihren individuellen Freibetrag nicht überschreiten.

Im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen haben Sie Möglichkeiten von Steuerbefreiungen zu profitieren und steuerpflichtigen Anteile zu optimieren.

Unsere Steuerkanzlei eh.tax leistet an dieser Stelle genau, was vielen Erben fehlt.

Die frühzeitige Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, Freibeträgen und anwendbaren Steuersätzen für Kinder, Urenkel, Nichten und Neffen.

Denn laut ErbStG §1 stellen das Erbe ebenso wie Schenkungen und Zweckzuwendungen steuerpflichtige Vorgänge dar.

Steuerberater-Erbschaftssteuer

Eike Heidemann – Steuerberater für Erbschaftssteuer

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Ihr Steuerberater für Erbschaftssteuer – eh.tax

Die zahlreichen Herausforderungen bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung bestehen vor allem in der individuellen Entstehung der Erbschaftssteuer, den verschiedenen Steuersätzen, aber auch den aktuell geltenden Freibeträgen.

Ihr Steuerberater eh.tax nimmt Ihnen diese wichtige Aufgabe ab und ermittelt somit Ihren steuerpflichtigen Anteil.

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Steuerberatung für Erbschaftssteuer – So gehen wir vor

Wir bieten Ihnen zahlreiche steuerrechtliche Dienstleistungen, die Sie im Erbfall unterstützen. Speziell bei der Steuerberatung für Erbschaftssteuer besteht unsere Arbeit im Kern aus den folgenden Leistungen und Schritten.

Analyse und Optimierung Ihrer Steuerlast im Erbschaftsfall

In einem ersten Beratungsgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Situation. Im Anschluss erarbeiten wir für Sie eine individuelle Strategie für eine optimale Steuergestaltung.

Anfertigung der notwendigen Steuerinformationen

Auf Grundlage der optimalen Steuergestaltung für Ihren Erbfall leiten wir formal alles in die Wege und bereiten für Sie die notwendigen Erklärungen für das Finanzamt vor. Sie müssen nur noch unterschreiben.

Überprüfung der Steuerbescheide vom Finanzamt

Sobald Sie die Bescheide von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten haben, überprüfen wir diese für Sie, fassen bei Unklarheiten nach und legen ggf. Einspruch gegen den Bescheid für Sie ein.

Sie benötigen einen Steuerberater, der Sie in einem konkreten Erbfall beraten soll?
Dann vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch mit einem Berater von eh.tax.

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Persönliche Freibeträge: Jetzt frühzeitig informieren

Die Höhe der Besteuerung ist nicht nur von Ihren persönlichen Freibeträgen, sondern auch von Ihrer individuellen, erbschaftsrechtlichen Steuerklasse abhängig. Im Allgemeinen werden Hinterbliebene im Erbschaftssteuerrecht in unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt.

Erhalten Sie ein Erbe oberhalb eines geltenden Freibetrags, werden Sie anschließend Ihrer Steuerklasse eingestuft.
Abhängig von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Betrags werden Steuersätze zwischen 7 % und 50 % angesetzt.

Diese große Differenz des Steuersatzes sollte für Sie ebenfalls ein Grund sein, sich zu Ihren individuell geltenden Freibeträgen zu informieren.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick zu den derzeit geltenden Freibeträgen:

Tabelle-Freibeträge Erbschaftssteuer laut-ErbStG-§16-eh.tax

Wie in der Tabelle zu den Freibeträgen deutlich wird, lässt sich erst anhand des jeweiligen Erwerbers feststellen, welchen Freibetrag Sie persönlich geltend machen können. Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner haben einen größeren Spielraum bei Ihren Freibeträgen als Enkel oder entferntere Familienangehörige. Die jeweilige familiäre Nähe zum Erblasser bestimmt laut Gesetzgebung die Höhe des Freibetrags.

Zudem können Sie laut ErbStG §17 von einem besonderen Versorgungsfreibetrag profitieren. Ob dieser Versorgungsfreibetrag auch bei Ihnen anfällt, lässt sich ebenfalls herausarbeiten und bedarf einer entsprechenden Prüfung. Zudem können Sonderfälle im Erbschaftsrecht zu steuerrechtlichen Entlastungen führen. Im Folgenden sehen Sie anhand von 4 Beispiele, wann Erbschaften steuerfrei bleiben und wann Sonderregelungen greifen.

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Steuerberater für Erbschaftssteuer – das können wir für sie übernehmen

Eine Zusammenarbeit mit eh.tax bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Zusammengefasst können sie sich auf die folgenden Punkte verlassen.

N
Erstel­lung der Steuer­­er­­klärung
N
Gestaltung der Steuer­belas­tung
N
Anzeige eines Erwerbs beim Finanzamt
N
Erbschaft­steuer­liche Finanz­ana­lyse
N
Übe­r­prüfung Erb­schaft­­steuer­be­scheid
N
Verbesserung der Nach­folge­regelung
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Gibt es Sonderfälle, die zu berücksichtigen sind?

Mögliche Steuerbefreiungen bei Eigenheim und weiteren erbschaftsteuerrechtlichen Fällen beachten

Zahlreiche erbschaftsteuerrechtliche Aspekte bedürfen einer näheren Betrachtung. Daher sollten Sie sich als Erbe auch umfassend, um die zahlreichen Sonderfälle kümmern. Prüfen Sie, ob etwaige Steuerbefreiungen in Ihrem Fall infrage kommen.

 

Vier einfache Beispiele, die bei einem Erbe infrage kommen können:

Eigenheim: Seit 2009 gilt, dass Eigenheime steuerfrei behandelt werden. Diese Auskunft gilt für Ehegatten, Kinder und eingetragene Lebenspartner. Aber nicht nur das Eigenheim stellt eine steuerrechtliche Besonderheit dar.

Zu Wohnzwecken vermietete Immobilie: Verschonungsabschlag berücksichtigen

Verzicht auf Geltendmachung des Pflichtteils: Verzichtet ein Begünstigter auf die Geltendmachung eines Pflichtteils, so bleibt der Vorteil beim begünstigten Erben steuerfrei.

Hausrat: Der Hausrat einschließlich aller Kleidungsstücke bleibt bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei (ErbStG §1 (1))

Diese und weitere Sonderfälle gilt es im Erbschaftsrecht zu berücksichtigen, wenn Sie eine Erbschaftssteuererklärung erstellen lassen wollen. Zudem kann es neben diesen Sonderfällen zum Erlöschen der Steuerpflicht in besonderen Fällen kommen. Auch diese besonderen Fälle, wie zum Beispiel Stiftungszuwendungen sollten Sie bei der Annahme Ihrer Erbschaft berücksichtigen, wenn Sie Ihre Erbschaft geltend machen.

Wir prüfen alle notwendigen Informationen für Sie und erstellen Ihre Steuererklärung nach Ihrem Erbe professionell und seriös.
eh.tax kann Ihnen konkret mit der Erstellung Ihrer Erbschaftssteuererklärung weiterhelfen und bei konkreten Fragen beratend zur Seite stehen. Schicken Sie noch heute Ihrer Anfrage und vereinbaren Sie einen individuellen Termin. 

Haben Sie eine Schenkung erhalten? – Diese grundlegenden Bemerkungen sind zu beachten

Sind Sie mit einer Schenkung bedacht worden, dann ist ebenfalls eine steuerrechtliche Beratung für Sie von großer Bedeutung. Denn Schenkungen unterscheiden sich in Ihrer steuerrechtlichen Betrachtung von einer Erbschaft. Schenkungen unterliegen anderen Freibeträgen und sind daher gesondert zu behandeln. Schenkungen können auch als gemischte Schenkungen vorliegen.
Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung erhalten, jedoch gleichzeitig ein Wohnrecht (z.B. Nießbrauch) gewähren müssen.

Bei der Wertermittlung der gemischten Schenkung werden die Leistungs-, bzw. Nutzungs- oder Duldungsauflagen entsprechend wertmindernd abgezogen.

Steuerberatung Erbrecht
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Steuerberater Erbschaftssteuer – wann eh.tax eine gute Lösung für Sie darstellt

eh.tax hilft Ihnen bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung. Denn als Erbe sind Sie gesetzlich zur Abgabe verpflichtet. Die Steuerberater von eh.tax können Ihnen nicht nur im Erbschaftssteuerrecht, sondern auch im Schenkungsrecht weiterhelfen.

eh.tax klärt über Rahmenbedingungen von Schenkungen auf und berät Sie ganz individuell im Falle einer bestehenden Erbschaft. Denken Sie nicht nur an Steuerersparnisse und Optimierungen Ihrer individuellen Steuerpflichten, denken Sie auch an die Fristen, die im Rahmen einer Erbschaft relevant sind, sollten Sie Ihren Pflichtteil beanspruchen wollen.

eh.tax sorgt dafür, dass Sie Ihre Erbschaftssteuererklärung ordnungsgemäß erstellen. Zudem können Sie von der Expertise und der Erfahrung im Bereich Erbschaftssteuer profitieren. Schicken Sie Ihre Anfrage noch heute an eh.tax oder vereinbaren Sie einen verbindlichen Termin.

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Telefonnummer: 05732 – 6809292
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